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Symbol der Deutschen VolkspolizeiDie Deutsche Volkspolizei (DVP) wurde vom Minister des Innern und Chef der DVP zentral geleitet. Ihre Aufgaben und Befugnisse waren per Gesetz vom 11.6.1968 festgelegt.1

Die sozialistische DVP sollte sich von der Polizei kapitalistischer Staaten gänzlich unterscheiden. Während die Polizei kapitalistischer Systeme angeblich die “Aufrechterhaltung der … Klassenherrschaft, zur Erstickung demokratischer Forderungen des Volkes und zur gewaltsamen Unterdrückung der Werktätigen”2 verfolgte, diente die DVP “als Organ der Arbeiter -und-Bauern-Macht dem Schutz der Errungenschaften der Werktätigen”3.

Die Aufgabe war, “den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft zu schützen, das friedliche Leben und die Rechte der Bürger zu sichern” (Präambel des Polizeigesetzes).4

Tatsächlich war die Polizei ein Machtinstrument der SED und wurde teilweise gegen die Bürger eingesetzt.

 

UNIFORMEN

Die Polizeiuniformen in der DDR glichen noch lange Zeit älteren Uniformen und damit auch der Armeebekleidung* aus dem Dritten Reich. Erst in den Sechzigerjahren begann eine Umstellung auf modernere Kleidung, die ein wenig ziviler wirken sollte. Doch die grau -grüne Farbe blieb bis in die letzten Jahre der DDR vorherrschend. Der formelle Stil der Kleidung wurde auch im Westen bevorzugt und findet sich bis heute bei entsprechenden Anlässen. Lediglich einfache Streifenpolizisten können heutzutage Uniformen* in bequemeren Schnitten tragen.

Uniformen, in: Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Bd. 3, Leipzig 1972, S. 551, s.v. ''Deutsche Volkspolizei''. (Abbildung bearbeitet)

 

DIENSTGRADABZEICHEN

Dienstgradabzeichen, in: Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Bd. 3, Leipzig 1972, S. 551, s.v. ''Deutsche Volkspolizei''. (Abbildung bearbeitet)

 

VOLKSPOLIZEI IN KINDERLIEDERN

Sie wurde als Freund des Bürgers und Verteidiger des Staates gegen Feinde dargestellt und sollte als Vorbild dienen. Im unten abgedruckten Lied wurde Kindern sogar der Wunsch impliziert, später selbst einmal den Beruf des Volkspolizisten auszuüben.

 

 

EID

Ich schwöre,

meinem sozialistischen Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Regierung allzeit treu ergeben zu sein, Dienst- und Staatsgeheimnisse zu wahren und die Gesetze und Weisungen genau einzuhalten.

Ich werde unentwegt danach streben, gewissenhaft, ehrlich, mutig, diszipliniert und wachsam meine Dienstpflichten zu erfüllen.

Ich schwöre,

daß ich, ohne meine Kräfte zu schonen, auch unter Einsatz meines Lebens, die sozialistische Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung, das sozialistische Eigentum, die Persönlichkeit, die Rechte und das persönliche Eigentum der Bürger vor verbrecherischen Anschlägen schützen werde.

Sollte ich dennoch diesen meinen feierlichen Eid brechen, so möge mich die Strafe der Gesetze unserer Republik treffen.5

 

Fußnoten:

1 Deutsche Volkspolizei, in: Meyers Neues Lexikon Bd. 3, 2., völlig neu erarb. Aufl., Leipzig 1972, S. 549.
2 Polizei, in Meyers Neues, Lexikon Bd. 11, 2., völlig neu erarb. Aufl., Leipzig 1975, S. 51.
3 ebd.
4 Polizeigesetz, ebd.
5aus dem Statut