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Die DDR stellt sich vor, hg. von PANORAMA DDR anläßlich des 30. Jahrestages der DDR 1979, Verlag Zeit im Bild, Dresden 1978, o. S.HINWEIS: Der nachfolgende, einem DDR-Lexikon entnommene Text informiert sowohl über Ziele als auch über Verwaltungsstrukturen in der Landwirtschaft der DDR und ist kritisch zu lesen. Um das Erfassen  des umfangreichen Textes zu erleichtern, wurden wichtige Passagen fett markiert.

ANMERKUNG: Die Gründung von LPGs erfolgte dem Text gemäß auf “freiwilliger Grundlage”.
Wenngleich für viele Kleinbauern und mittlere landwirtschaftliche Betriebe die LPG die Möglichkeit zur Schaffung einer neuen Lebensgrundlage nach dem Krieg bot, sind gerade größere und leistungsstärkere landwirtschaftliche Betriebe zur Verstaatlichung mittels massiver propagandistischer Aktionen gezwungen worden.

Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, Abk. LPG: juristisch selbständiger genossenschaftlich-sozialistischer Großbetrieb in der Landwirtschaft der DDR. Die LPG wurden mit Unterstützung sowie unter Führung der Arbeiterklasse und deren marxistisch-leninistischer Partei vor allem von den werktätigen Bauern und Landarbeitern auf der Grundlage der im Leninschen Genossenschaftsplan entwickelten Prinzipien auf freiwilliger Grundlage gebildet. In den LPG schließen sich die Werktätigen der Landwirtschaft zur gemeinsamen Produktion zusammen, um die moderne Technik und die Erkenntnisse der fortgeschrittenen Agrarwissenschaft voll nutzen zu können. Durch die Bildung von LPG wurde die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen in der Landwirtschaft beseitigt . Das Bestehen von LPG schafft zugleich die Voraussetzungen, um die Rückständigkeit des Dorfes gegenüber der Stadt in politischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht schrittweise zu überwinden . Neue, sozialistische Lebensbedingungen bildeten sich heraus. Der Übergang zur Großproduktion in der Landwirtschaft ist beim gegenwärtigen Stand der Entwicklung der Produktivkräfte nicht nur im Sozialismus, sondern auch in den kapitalistischen Ländern eine Gesetzmäßigkeit. Während im Kapitalismus dieser Übergang durch Ruinierung hunderttausender Klein- und Mittelbauern vor sich geht und die daraus resultierenden Vorteile in erster Linie den Großunternehmen der Verarbeitungsindustrie zugute kommen, vollziehen die Werktätigen der Landwirtschaft in den sozialistischen Ländern diesen Schritt durch freiwilligen Zusammenschluß zur genossenschaftlich-sozialistischen Großproduktion, der ihnen eine gesicherte Zukunft schafft. - Nach der II. Parteikonferenz der SED 1952 entwickelte sich in der DDR die genossenschaftliche Großproduktion in schnellem Tempo. Die LPG bewiesen ihre Überlegenheit über die zersplitterte einzelbäuerliche Produktion. Die Umstellung auf die genossenschaftliche Großproduktion erreichte in der DDR im Frühjahr 1960 ihren Höhepunkt, als alle bis dahin noch individuell wirtschaftenden Bauern zur landwirtschaftlichen sozialistischen Großproduktion übergingen. Große Bedeutung bei der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft hatten die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS), die als Stützpunkte der Arbeiterklasse den Werktätigen in der Landwirtschaft bei der Festigung der LPG allseitige politische und wirtschaftliche Hilfe erwiesen. Die MTS stellten den LPG moderne Maschinen für die Feldwirtschaft gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. Mit der Umwandlung der MTS in RTS wurden diese Maschinen den LPG übergeben. Grundlage der gemeinsamen Arbeit und Organisation der LPG ist die völlige Gleichberechtigung aller Mitglieder, unabhängig von ihrer früheren sozialen Herkunft, Größe der eingebrachten Wirtschaft, Geschlecht , Alter usw.
In der DDR haben sich 3 Typen von LPG herausgebildet, die sich durch den unterschiedlichen Grad der Vergesellschaftung der Pruduktionsmittel sowie durch die Form der Verteilung des genossenschaftlichen Einkommens unterscheiden. Die Organisation der genossenschaftlichen Produktion und des genossenschaftlichen Lebens in den LPG vollzieht sich auf der Basis der Musterstatuten für LPG des Typs I, II und III sowie der Musterbetriebsordnung für LPG.
Unter Beachtung der in den Musterstatuten festgelegten Prinzipien erarbeiten die Mitglieder jeder LPG ihr eigenes Statut, das in der Gründungsversammlung beschlossen wird und danch beim Rat des Kreises zu registrieren ist.
Die DDR stellt sich vor, hg. von PANORAMA DDR anläßlich des 30. Jahrestages der DDR 1979, Verlag Zeit im Bild, Dresden 1978, o. S.Mitglied einer LPG kann jede Person über 16 Jahre werden, wenn ein schriftlicher Aufnahmeantrag gestellt und das Statut anerkannt wird. Über die Aufnahme beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Mit der Mitgliedschaft erwirbt jedes Mitglied das Recht, an der genossenschaftlichen Produktion teilzunehmen, in allen genossenschaftlichen Fragen mitzuentscheiden, entsprechend seiner Leistung und der Menge und Qualität des eingebrachten Bodens einen Anteil an den genossenschaftlichen Einkünften zu erhalten und mit Vollendung des 18. Lebensjahres durch die Mitglieder der LPG in leitende Funktionen gewählt zu werden. Jedes Mitglied verpflichtet sich bei seinem Eintritt in die LPG, entsprechend den im Statut der LPG vorgesehenen Regelungen, die in seinem Besitz befindlichen Produktionsmittel und -instrumente zur gemeinsamen Nutzung in die LPG einzubringen, an genossenschaftlichen Arbeiten teilzunehmen, das in der LPG vorhandene staatliche und genossenschaftliche Eigentum zu schützen und seine Kraft für die Entwicklung der LPG einzusetzen.
Die Leitung der LPG erfolgt nach dem Prinzip der innergenossenschaftlichen Demokratie, d.h., alle genossenschaftlichen Fragen werden im Rahmen der staatlichen Gesetze und des Statuts der LPG von den Mitgliedern entschieden. Das oberste Organ der LPG ist die Mitgliederversammlung, die über alle wichtigen genossenschaftlichen Belange entscheidet. So nimmt die Mitgliederversammlung das Statut der LPG an, beschließt über Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern, über die Entwicklung der genossenschaftlichen Produktion, die Verwendung des genossenschaftlichen Einkommens, die Nutzung des Vermögens usw. Zur ständigen Leitung der LPG wählt die Mitgliederversammlung einen Vorstand und den Vorsitzenden der LPG.
Auf der Grundlage der geltenden Gesetze und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden alle für die operative Leitung der LPG wichtigen Entscheidungen nach kollektiver Beratung im Vorstand gefällt . Zwischen den Vorstandssitzungen handelt der LPG-Vorsitzende nach dem Prinzip der Einzelleitung. Der Vorsitzende ist gegenüber allen Funktionären weisungsberechtigt, die wiederum Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern ihrer Brigade oder Arbeitsgruppe haben. Im Rechtsverkehr vertritt der Vorsitzende und ein weiteres gewähltes Vorstandsmitglied die LPG. Die Mitgliederversammlung wählt außerdem die Revisionskommission sowie Kommissionen und Aktivs, die bestimmte genossenschaftliche Aufgaben im Auftrag der Mitgliederversammlung wahrnehmen. Alle leitenden Funktionen in der LPG werden von Mitgliedern, die hierfür von der MItgliederversammlung gewählt wurden, ausgeübt.
Die Produktion der LPG wird auf der Grundlage der von der Mitgliederversammlung beratenen und beschlossenen, mit dem Kooperationspartner abgestimmten und von der Produktionsleitung des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft bestätigten Betriebspläne organisiert, die auch die Vorstellungen über die weitere perspektivische Entwicklung der LPG beachten. Das gilt insbesondere für das immer umfassendere freiwillige Zusammenwirken im Rahmen der Kooperation. Die Kooperation ist der Hauptweg zur Konzentration und Spezialisierung der Produktion, die in zunehmendem Maße die Rationalisierung und die Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ermöglichen.
Für die Einbringung und genossenschaftliche Nutzung von Boden und Inventar sehen die Musterstatuten der einzelnen Typen der LPG folgendes vor: in der LPG Typ I wird von den Mitgliedern das Ackerland zur gemeinsamen Nutzung eingebracht. Auf Beschluß der Mitgliederversammlung können auch Wiesen, Weiden und der Wald in die Genossenschaft eingebracht werden. Die gesamte Viehwirtschaft bleibt in individueller Nutzung, jedoch können die Anfänge einer  genossenschaftlichen Viehhaltung organisiert werden. Für die Bewirtschaftung der genossenschaftlichen Flächen sind die Mitglieder verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen Zugtiere, Maschinen und Geräte bei Bedarf der LPG gegen Bezahlung zur Benutzung zur Verfügung zu stellen. - In der LPG Typ II werden außer dem Ackerland auch die Zugtiere und die für die genossenschaftliche Produktion in der Feldwirtschaft notwendigen Maschinen und Geräte in die LPG eingebracht . Die Zugtiere, Maschinen und Geräte werden dem einbringenden Mitglied entweder im Laufe einiger Jahre von der LPG bezahlt oder im Inventarbuch der LPG für eine Verrechnung als Inventarbeitrag bei einem späteren Übergang zum Typ III gutgeschrieben. Das Musterstatut des Typs III macht den schrittweisen Aufbau einer genossenschaftlichen Viehwirtschaft auf der Grundlage eines langfristigen Perspektivplanes zur Pflicht. - In der LPG Typ III werden von den Mitgliedern alle land-, forst- und wasserwirtschaftlich nutzbaren Flächen, die Zug-, Zucht- und Nutztiere und die landwirtschaftlichen Maschinen, Geräte und Gebäude , soweit sie für die genossenschaftliche Produktion verwendbar sind, zur genossenschaftlichen Nutzung eingebracht . Von Mitgliedern, die Boden einbringen, ist je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) ein Inventarbeitrag (in Form von Vieh, Maschinen usw. oder von Geld) zu entrichten. - Der eingebrachte Boden bleibt in allen 3 Typen Eigentum des Einbringers: hierfür erhält er Bodenanteile. Die LPG hat das Nutzungsrecht am Boden. Das schließt auch die Veränderung der landwirtschaftlichen Nutzungsart, des Wege- und Grabennetzes, die Durchführung von Meliorationen, Neubauten usw. ein. Zu ihrer persönlichen Nutzung kann jede Familie, von der mindestens ein Mitglied der LPG angehört, in allen 3 Typen der LPG auf Beschluß der Mitgliederversammlung bis zu 0,5 ha Ackerland zum Anbau von Obst und Gemüse erhalten. Im Typ III der LPG hat jede Familie außerdem die Möglichkeit, eine persönliche Viehhaltung zur Befriedigung ihres Bedarfs und zum Verkauf tierischer Erzeugnisse einzurichten. Das Musterstatut regelt den Umfang der inividuellen Viehhaltung, die das Genossenschaftsmitglied nicht an der Erfüllung seiner genossenschaftlichen Verpflichtungen hindern darf.
Die DDR stellt sich vor, hg. von PANORAMA DDR anläßlich des 30. Jahrestages der DDR 1979, Verlag Zeit im Bild, Dresden 1978, o. S.Die Organisation der Arbeit in den LPG erfolgt nach dem Brigadeprinzip. Für die Durchführung der Arbeiten beschließt die Mitgliederversammlung Leistungsnormen, die entsprechend dem Leistungsvermögen eines gut arbeitenden Genossenschaftsmitgliedes festgelegt werden. Die Bewertung der Arbeit erfolgt nach dem Leistungsprinzip in Arbeitseinheiten. Die durch genossenschaftliche Arbeit geschaffenen Produkte sind Eigentum der LPG. Hinsichtlich der Verwendung der genossenschaftlichen Produktion und Einnahmen legen die Musterstatuten fest, daß die LPG die Verpflichtungen an den Staat erfüllen, die vertraglich mit den Betrieben der Lebensmittelindustrie gebundenen Erzeugnisse an diese verkaufen, ihren Eigenbedarf sichern und den verbleibenden Teil der Produkte und Einkünfte entsprechend den in den Statuten festgelegten Grundsätzen an die Mitglieder verteilen. Nach den Musterstatuten werden im Typ I mindestens 60%, im Typ II mindestens 70% und im Typ III mindestens 80% der an die Mitglieder zur Verteilung gelangenden Einkünfte für die von diesen geleistete Arbeit, der Rest entsprechend Menge und Qualität des von den Mitgliedern eigngebrachten Bodens verteilt. Die Vergütung der Arbeit und die Auszahlung der Bodenanteile erfolgen in Geld und Naturalien. Die Höhe der Einkünfte der Mitglieder einer LPG wird durch die Ergebnisse der geossenschaftlichen Arbeit bestimmt. Ehe jedoch die Vergütung der Mitglieder erfolgt, sind aus den durch Verkauf erzielten Erlösen die geplante Akkumulation und die Zuführung zu den genossenschaftlichen Konsumtionsfonds vorzunehmen. Die in den Musterstatuten festgelegten Grundsätze für die Organisation der genossenschaftlichen Wirtschaft in den LPG verbinden die Interessen der Gesellschaft mit den Interessen der einzelnen Genossenschaftsmitglieder und der LPG und dienen einer schnellen Festigung und Entwicklung der LPG. Die vom VIII. Parteitag der SED beschlossene sozialistische Intensivierung und der schrittweise Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in den LPG auf dem Wege der Kooperation ist mit der allmählichen Herausbildung kooperativer Abteilungen Pflanzenproduktion verbunden (s.a. kooperrative Einrichtungen), die eine neue Entwicklungsstufe der Produktionsorganisation in der Landwirtschaft darstellen. In diesen Abteilungen vereinigen sich die Genossenschaftbauern und Landarbeiter moderner LPG und VEG zu einem relativ selbständigen Pflanzenproduktionsbetrieb mit eigenen Fonds, eigenem Plan und eigener Leitung.1

Fußnoten:

1Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Bd. 8, Leipzig 1974, S. 351-353., sv. “landwirtschatliche Produktionsgenossenschaft”.