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Grenzsoldaten am Brandenburger Tor, Postkartenmotiv 1950 |
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AUSREISE Stellen eines Ausreiseantrages Seit dem Mauerbau im Jahr 1961 wurden bis September 1989 556.541 „Anträge auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR“ (nach § 10 des DDR-Staatsbürgerschaftsgesetzes*) genehmigt. Wer einen Ausreiseantrag stellte, mußte damit rechnen, daß der Antrag von den Abteilungen des Inneren beim jeweiligen Rat der Stadt abgelehnt würde. Der Antrag mußte deshalb oft mehrmals eingereicht werden, was für den Antragsteller nicht nur zeitaufwendig, sondern auch demütigend war. Der Antragsteller wurde von Polizei und Staatssicherheit anschließend überwacht. Wer in öffentlichen, staatsnahen Einrichtungen beschäftigt war (z.B. Lehrer), wurde gekündigt. Man wurde aus der Partei (SED) ausgeschlossen, und der Personalausweis wurde eingezogen. Die Ausreise wurde oftmals sehr kurzfristig genehmigt, so daß man nur wenig Zeit hatte, den Haushalt aufzulösen. Vielfach mußte sperriges Eigentum, wie z.B. Mobiliar, zurückgelassen werden, das dann vom Staat in Antiquariaten teuer verkauft werden konnte. Eigenheime mußten oftmals zu Spottpreisen verkauft werden, so daß die Ausreisenden einen hohen finanziellen Verlust erlitten. Bis zur Ausreise lebten die Antragsteller meist recht isoliert, da sie unter Umständen bereits ihre Arbeit verloren hatten. Auch Freunde und Bekannte wurden oftmals überwacht, so daß sie unter Abwägen der eigenen Risiken möglicherweise seltener oder gar nicht mehr zu Besuch kamen. Eine Ausreise bedeutete somit nicht einfach einen Neuanfang im Westen, sondern auch einen Abschied von der Heimat, von Familienangehörigen, Freunden und Kollegen. siehe auch: Reisen
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