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Hier entsteht eine neue Rubrik, die allgemeine Informationen zur Fluchtbewegung aus der DDR bereitstellt.

SIE SIND AUS DER DDR GEFLÜCHTET?

Dann schicken Sie Ihre Geschichte an:
post [ a t ] ddr-geschichte.de bzw. post [ a t ] ddr-zeitzeugen.de
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Zwischen 1949 und 1989 verließen ca. 3,5 Millionen Menschen die DDR. Etwa eine halbe Million Menschen reiste legal aus, ca. 3 Millionen waren Flüchtlinge.
Die Flucht bzw. Ausreise aus der DDR stellt somit ein Massenphänomen dar, daß zudem etwa 1.000 Menschen mit dem Leben bezahlten.

FLUCHT

“Republikflucht”

Mit diesem Begriff bezeichnete die DDR das Verlassen des Territoriums über die Grenze ohne staatliche Genehmigung.

Die Volkskammer erließ am 11.12.1957 das sogenannte Paßgesetz*, in dem bis zu 3 Jahre Haft oder eine Geldstrafe für denjenigen festgesetzt wurde, der „ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt [...] oder durch falsche Angaben eine Genehmigung zum Verlassen der DDR erschleicht“.

DDR-Bürger konnten nur in andere sozialistische Länder reisen, z.B. in die Sowjetunion, nach Polen oder Bulgarien.
Ins nicht-sozialistische, also feindliche kapitalistische Ausland konnte man meist nur im Rahmen von Dienstreisen gelangen. Auch Verwandtenbesuche waren nur bedingt möglich, insbesondere bei Jubiläen, Hochzeiten oder Todesfällen. Ein allgemeines Recht auf Ausreise ins nicht-sozialistische Ausland (auch kurz „NSA“ genannt) bestand jedoch seit 1961 bis Anfang 1989 nicht. Eine offizielle rechtliche Grundlage zur Beantragung der Ausreise in den Westen - infolge eines von der Bundesrepublik Deutschland gewährten Milliardenkredites – gab es erst ab dem Jahr 1983.
Lediglich Rentner durften für mehrere Wochen im Jahr ins westliche Ausland reisen – meist zu den Verwandten in West-Berlin oder der Bundesrepublik Deutschland. Sie stellten für die DDR keinen Verlust an Arbeitskräften dar und waren deshalb aus wirtschaftlicher Sicht entbehrlich. Sofern Rentner nicht wieder in die DDR zurückkehrten, konnte die DDR zudem die Rentenzahlung sparen. Das kam jedoch eher selten vor, da die älteren Menschen sonst alles Hab und Gut aufgeben mußten und sich ihrer Heimat und ihrem sozialen Umfeld verbunden fühlten.

Fluchtmotive

Gründe für eine Flucht in den Westen waren meist mangelnde Meinungs- und Reisefreiheit, die schlechte Wirtschaftslage in der DDR, eingeschränkte berufliche Möglichkeiten, Benachteiligungen wegen beispielsweise kirchlicher Aktivitäten oder politische Verfolgung. (siehe auch: Opposition)

Geheimhaltung

Die Vorbereitung einer Flucht konnte Gewissenskonflikte auslösen. Wer von einer geplanten Flucht wußte und diese nicht der Polizei meldete, machte sich strafbar. Deshalb mußten die Flüchtenden abwägen, wen sie in ihre Pläne einweihten. Die Flucht eines Familienmitglieds oder eines guten Freundes hatte für die Zurückgebliebenen oft Konsequenzen. Sie wurden hinsichtlich einer möglichen Mitwisserschaft befragt, überwacht und mußten auch befürchten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Fluchthilfe

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Lebensgefahr

Die Flucht aus der DDR brachte für die Flüchtenden, aber auch für Fluchthelfer das Risiko mit sich, festgenommen, inhaftiert und durch die Grenzer sogar verletzt oder getötet zu werden.

[...]

Ankunft im Westen

Flüchtlinge und Ausreisende wurden zunächst in Aufnahmelagern wie beispielsweise dem Notaufnahmelager Marienfelde (West-Berlin) untergebracht.

[...]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grenzsoldaten am Brandenburger Tor, Postkartenmotiv 1950

AUSREISE

Stellen eines Ausreiseantrages

Seit dem Mauerbau im Jahr 1961 wurden bis September 1989 556.541 „Anträge auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR“ (nach § 10 des DDR-Staatsbürgerschaftsgesetzes*) genehmigt.

Wer einen Ausreiseantrag stellte, mußte damit rechnen, daß der Antrag von den Abteilungen des Inneren beim jeweiligen Rat der Stadt abgelehnt würde. Der Antrag mußte deshalb oft mehrmals eingereicht werden, was für den Antragsteller nicht nur zeitaufwendig, sondern auch demütigend war. Der Antragsteller wurde von Polizei und Staatssicherheit anschließend überwacht. Wer in öffentlichen, staatsnahen Einrichtungen beschäftigt war (z.B. Lehrer), wurde gekündigt. Man wurde aus der Partei (SED) ausgeschlossen, und der Personalausweis wurde eingezogen.

Die Ausreise wurde oftmals sehr kurzfristig genehmigt, so daß man nur wenig Zeit hatte, den Haushalt aufzulösen. Vielfach mußte sperriges Eigentum, wie z.B. Mobiliar, zurückgelassen werden, das dann vom Staat in Antiquariaten teuer verkauft werden konnte. Eigenheime mußten oftmals zu Spottpreisen verkauft werden, so daß die Ausreisenden einen hohen finanziellen Verlust erlitten.

Bis zur Ausreise lebten die Antragsteller meist recht isoliert, da sie unter Umständen bereits ihre Arbeit verloren hatten. Auch Freunde und Bekannte wurden oftmals überwacht, so daß sie unter Abwägen der eigenen Risiken möglicherweise seltener oder gar nicht mehr zu Besuch kamen.

Eine Ausreise bedeutete somit nicht einfach einen Neuanfang im Westen, sondern auch einen Abschied von der Heimat, von Familienangehörigen, Freunden und Kollegen.

siehe auch: Reisen
                   Repressalien

 

 

  Für alle, die weitere Informationen suchen, hat DDR-GESCHICHTE.DE eine Liste von Büchern, CDs/DVDs sowie Gedenkstätten erstellt: Recherche-Tipps

 Lesen Sie auch den Zeitzeugen-Bericht* von Manuela Polaszczyk auf unserer zugehörigen Website DDR-ZEITZEUGEN.DE !